Neue Volkszählung 2011
03.12.2008 von André BräklingHeute wurde durch das Bundeskabinett beschlossen, dass die von der EU verbindlich vorgeschriebene Volkszählung 2011 stattfinden soll. Die EU verlangt diese Zählungen, um auf verwertbare Statistiken über alle Mitgliedsstaaten zurückgreifen zu können. Erfasst werden soll die Zahl der Einwohner und zusätzlich die Wohn- und Arbeitsverhältnisse der Bürger. Zudem sind die derzeitigen Zahlen, die auf Hochrechnungen früherer Zählungen (Westdeutschland 1987, Ostdeutschland 1981), laut Angaben der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder nicht zuverlässig, natürlich auch durch die Wiedervereinigung bedingt. Man vermutet, dass die derzeit kursierende Zahl zu hoch liegt, kann jedoch keine genauen Angaben machen (wie auch…).
Jedoch soll diesmal ein anderes Verfahren verwendet werden. So möchte man Geld sparen und erspart es den Bürgern, dass jeder Einzelne ausführliche Auskunft geben muss.
Nun möchte man die Register einzelner Ämter, insbesondere die Melderegister und das Register der Bundesagentur für Arbeit, zur Erhebung der Zahlen heranziehen. Ergänzt werden sollen die Daten über postalische Umfragen an Wohnungseigentümer sowie Erhebungen im Rahmen repräsentativer Stichproben. Ausführliche Informationen, u.a. zum Datenschutz und zur Notwendigkeit, finden sich auf der Webseite Zensus2011.de, die von den Statistischen Bundesämtern eingerichtet wurde.
Spannend ist jetzt natürlich, ob und wie dies nun in der allgemeinen Datenschutzdebatte berücksichtigt wird. Frühere Zählungen führten hier zu massiven Bedenken und Protesten, die man durch das neue Verfahren weitgehend ausräumen will.
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